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Keine Strafe für Qualcomms Anwälte
April 7, 2010 | Leave a Comment
Qualcomm Inc. v. Broadcom Corp., No. 05cv1958-B (BLM) (S.D. Cal. Apr. 2, 2010)
Nach Meinung des Gerichts konnte den Anwälten von Qualcomm nicht nachgewiesen werden, dass sie Broadcom in der Discovery vorsätzlich mehrere tausend verfahrensrelevante Dokumente vorenthalten haben.
Am 7. Januar 2008 hatte Magistrate Judge Major teilweise einem Sanktionsantrag der Anwälte von Broadcom stattgegeben. Diese hatten angeführt, dass die Gegenseite vorsätzlich tausende von Dokumenten nicht produziert und somit zurückgehalten hatte. Broadcom ging davon aus, dass sechs Anwälte von Qualcomm dabei geholfen hatten, die besagten Dokumente zurückzuhalten, indem sie nicht ausreichend hinterfragten, ob die Produktion der Dokument gewissenhaft und adäquat durchgeführt wurde. Weiterhin hätten sie Warnsignale ignoriert, die sicher darauf hindeuteten, dass die Suche nach relevanten Dokumenten nicht vollständig erfolgte und damit auch die Dokumentenproduktion nicht vollständig sein konnte. Diesen Vorwurf haben die betroffenen Anwälte angefochten.
Nachdem U.S. District Judge Brewster entschied, dass die betroffenen Anwälte sich selbst verteidigen mit dem Argument verteidigen konnten, ihr Verhalten sei durch das Anwalt-MandantenVerhältnis geschützt, wurden die Sanktionen aufgehoben und die Sache zur weiteren Entscheidung an Magistrate Judge Major übergeben. Im Zeitraum zwischen 2008 und heute haben Qualcomms Anwälte daraufhin erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Sichtweise dem Gericht verständlich zu machen. Offenbar mit Erfolg, den Judge Major hat mit der jetzigen Entscheidung die Verhängung von Sanktion abgelehnt. Allerdings scheint diese Entscheidung von einigem Misstrauen gegenüber den tatsächlichen Vorgängen erfolgt zu sein:
„There still is no doubt in this Court’s mind that this massive discovery failure resulted from significant mistakes, oversights, and miscommunication on the part of both outside counsel and Qualcomm employees. The new facts and evidence presented to this Court during the remand proceedings revealed ineffective and problematic interactions between Qualcomm employees and most of the Responding Attorneys during the pretrial litigation, including the commission of a number of critical errors. However, it also revealed that the Responding Attorneys made significant efforts to comply with their discovery obligations. After considering all of the new facts, the Court declines to sanction any of the Responding Attorneys.“
Die Entscheidung von Magistrate Judge Major enthält keine Zusammenfassung der Beweise. Wohl aber eine Zusammenfassung der „significant mistakes“. Aus Sicht von Judge Major ist vor allem die schlechte Kommunikation zwischen den Beteiligten Ausgangspunkt der diversen Fehler und des Fehlverhaltens der Anwälte. Im Einzelnen führt Judge Major folgende Fehler im Discovery Prozess auf:
- kein Nachweis, dass durch die beteiligten Anwälte – hier sind sowohl interne als auch externe Anwälte Qualcomm’s gemeint – die rechtlichen Aspekte der Discovery den betroffenen hinreichend Mitarbeitern erklärt wurde,
- der Datensammlungsprozess nicht hinreichend erklärt wurde,
- keine hinreichenden Informationen zur Funktionsweise der relevanten IT-Systemen ausgetauscht und erörtert wurden und
- dass sich keiner der Anwälte genötigt sah, die Durchführung der Discovery zu überwachen und so die vollständige Durchführung der Discovery sicherzustellen.
Das Gericht erklärte zusammenfassend, dass Qualcomm zwar mehrere tausend Dokumente zurückgehalten hatte, die die Hauptargumente Qualcomms konterkariert hätten, die Verhandlung zur Frage der Sanktionierung der Anwälte Qualcomms aber keines Wegs dazu geführt hätte, dass Vorsatz festgestellt werden konnte. In der Folge dieser Einschätzung hat das Gericht die Verhängung von Sanktionen gegen Qualcomms Anwälte abgelehnt.
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