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Supreme Court stützt 8.000.000,00 $ Versäumnisurteil des Trial Courts gegen Hyundai Motor Am aufgrund ungenügender Mitwirkung der Beklagten bei der eDiscovery
Dezember 14, 2009 | Leave a Comment
Magaña v. Hyundai Motor Am., 2009 WL 4070952 (Wash. Nov. 25, 2009)
Der Kläger machte Schäden aus einem Autounfall geltend. Teilweise für den Unfall ursächlich soll ein falsch konzipierter Sitz gewesen sein. Vor dem Trail Court wurden dem Kläger 8.000.000,00 $ zugesprochen. Das Urteil wurde aufgehoben und die Wiederholung des Verfahrens angeordnet.
Bei der Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, forderte der Kläger die Beklagte auf, die im ersten Verfahren gemachten Aussagen zu bestimmten Punkten des ursprünglichen Request to Produce zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Hyundai behauptete, dass zwischen den Verfahrensbeteiligten Einigkeit darüber bestand, dass die Discovery auf den involvierten Fahrzeugtyp „Hyundai Accent“ und den Zeitraum 1995-1996 beschränkt wurde. Darüber hinaus teilte Hyundai mit, dass keine weiteren ähnlichen oder gleichen Ansprüche gegen Hyundai geltend gemacht wurden und das kein anderen Fahrzeugtyp das gleich oder ein ähnliches Sitz-Design hätte. Weiterhin erklärte Hyundai, dass während des Zeitraums 1995-1999 im Fahrzeugtyp „Hyundai Accent“ der gleiche oder ähnliche Sitz verwendet wurde wie im Jahr 1995. Auch im Fahrzeugtyp „Hyundai Elantras“ in den Jahren 1992-1995 wurde der gleich oder ähnliche Sitz verbaut wie im „Hyundai Accent“ aus dem Jahr 1996. Hyundai übergab zu diesem Zeitpunkt erstmalig Unterlagen hinsichtlich geltend gemachten Ansprüche wegen behaupteter Fehler der Rücksitze aus den Jahren 2000 bis 2002.
Der Kläger begehrte per Antrag vom Gericht, dass die Beklagte gezwungen wird, alle Dokumente die sich auf ein Fehler der Rücksitze bezogen, herauszugeben. Das Gericht gab dem Antrag statt und Hyundai legte erstmalig Unterlagen (Datenbanken) der Verbraucherhotline und neun Berichte über Fehler der Rücksitze beim Fahrzeugtyp „Hyundai Accent“ aus den Jahren 1995-1996 vor.
Darauf hin beantragte der Kläger ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte, da es unmöglich sei, ein Verfahren hinsichtlich der anderen ähnlich gelagerten Fälle vorzubereiten, die sich aus den nunmehr in das Verfahren eingebrachten Informationen ergeben würden und das bestimmte Beweise aufgrund der Verzögerung durch die Beklagte verloren gegangen sein. Der Kläger sei durch das Verhalten der Beklagten daher substantiell beeinträchtigt und benachteiligt. Die Verteidigung der Beklagten stütze sich auf eine angeblich zwischen den Streitparteien geschlossene Vereinbarung aus dem Jahr 2001, wonach ähnlich gelagerte Fälle nicht Gegenstand der Discovery sein sollten. Die behauptete Beeinträchtigung des Klägers in seinem Antrag sein darüber hinaus spekulativ.
Es wurde eine Anhörung durchgeführt, die sich hauptsächlich mit dem Vorwurf der Beeinträchtigung des Klägers aufgrund des Verhaltens der Beklagten beschäftigte. In Folge der Anhörung erließ das Gericht das beantragte Versäumnisurteil gegen Hyundai.
Das Gericht begründete wie folgt:
“The court found (1) there was no agreement between the parties to limit discovery, (2) Hyundai falsely responded to Magaña’s request for production and interrogatories, (3) Magaña was substantially prejudiced in preparing for trial, and (4) evidence was spoiled and forever lost. The trial court considered lesser sanctions but found that the only suitable remedy under the circumstances was a default judgment.” Gegen das Versäumnisurteil ging die Beklagte vor. Der Anfechtung wurde stattgegeben und die Entscheidung dahingehend aufgehoben, dass der Kläger doch Befangen sei und weniger schwerwiegende Sanktionen angemessen wären. Diese Entscheidung wurde vom Beklagten vor dem Supreme Court in Washington angefochten.
Der Supreme Court stellte bei der Überprüfung des Urteils daraufhin folgende Leitlinien bei der Beurteilung der Verhängung von harten Sanktionen gem. Civil Rules of Procedures 37 (b) auf:
- die verurteilte Partei muss vorsätzlich und absichtlich Regeln und Anordnungen der Discovery verletzt haben
- der Prozessgegner muss durch das Verhalten der anderen Partei substantiell bei der Vorbereitung und Beweisführung beeinträchtigt gewesen sein und
- der Trail Court muss explizit geprüft haben, ob auch andere, weniger schwerwiegende Sanktionen angemessen gewesen wären.
Aus der Überprüfung der Leitlinien für den vorliegenden Fall kam der Supreme Court zu folgender Erkenntnis:
„The trial court also found “Hyundai had the obligation not only to diligently and in good faith respond to discovery efforts, but to maintain a document retrieval system that would enable the corporation to respond to plaintiff’s requests. Hyundai is a sophisticated multinational corporation, experienced in litigation.” Id. Hyundai willfully and deliberately failed to comply with Magaña’s discovery requests since Magaña’s initial requests in 2000 and continued to do so.“
Der Supreme Court befand, dass der Trail Court richtig entschieden hatte und stützte dessen Meinung vollumfänglich. Es stellte fest, dass der Trail Court seinen Ermessenspielraum hinsichtlich der Feststellung des Vorsatzes bei der Beklagten nicht verletzt hatte. Weiterhin erklärte der Supreme Court hinsichtlich der Beeinträchtigung des Klägers, dass diese ohne Zweifel vorgelegen habe: „ because of Hyundai’s egregious actions during discovery.” Der Supreme Court warf in seiner Beurteilung dem Appellate Court vor, den richtigen Bewertungsmaßstab verwendet zu haben. Dieser läge nicht in der Frage, ob ein faires Verfahren hätte durchgeführt werden können, sondern vielmehr darin, ob der Kläger ein solches Verfahren hätte vorbereiten können.
Bei der Beurteilung der Frage, ob weniger schwerwiegende Sanktionen angemessen gewesen wären, erklärte der Supreme Court, dass der Trail Court angemessen und explizit diese Frage behandelt hätte und eben zu dem Schluss gekommen sei, dass kein andere Sanktion als ein Versäumnisurteil angemessen gewesen wäre. Hinsichtlich der erheblichen Summe stellte das Gericht fest, dass es schwer sei, im Falle eines Multi-Milliarden Dollar Unternehmens eine angemessene Summe festzulegen. Im vorliegenden Fall sei es aber so, dass die Summe aufgrund „Hyundai’s atrocious behavior in failing to respond to discovery requests throughout the lawsuit.“ angemessen sei.
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