Nov
17
Zurechnung der Wahl des Anwalts – Schwere Strafen für Beweismittelvernichtung
November 17, 2009 | Leave a Comment
Swofford v. Eslinger, NO. 6:08-cv-00066-Orl-35DAB (M.D. Fla. Sept. 28, 2009)
Im April 2006 wurde auf den Kläger – Swofford – sieben Mal geschossen, als zwei Deputies des örtlichen Sheriff Departements (SCSO) Einbrecher bis auf das Grundstück des Klägers verfolgten. Darauf hin verklagte Swofford sowohl das Sheriff Departement als auch die beiden Deputies. Im August 2006 wurden durch den Anwalt des Klägers die ersten beiden Beweisaufbewahrungsaufforderungen an die Beklagten übergeben. Im Februar 2007 wurde der zweite entsprechende Antrag, ergänzt um den Anspruch des Klägers – wie es den Anforderung der Zivilprozessordnung Floridas entspricht – den Beklagten zugestellt. Die Beklagten bestreiten nicht, beide Schreiben des Klägers erhalten zu haben, die ersuchten Beweise wurden dennoch zerstört.
Die Beklagten haben zu keinem Zeitpunkt ein Löschungsverbot für Beweismittel veranlasst. Es wurden lediglich die Schreiben des Klägers an mehrere leitende Mitarbeiter des Sheriff Departements weitergeleitet. Unter diesen Personen befand sich auch der selbst beklagte Sheriff Eslinger. An die Deputies wurden keinerlei Aufbewahrungsanforderungen weitergegeben bzw. wurden auch keine anderen Maßnahmen ergriffen, um die Aufbewahrung eventueller Beweise sicherzustellen.
Der durch die Kläger beauftragte Anwalt David Lane sagte später aus, dass er davon ausgegangen war, dass durch die Weitergabe der Schreiben des Klägers an die Mitarbeiter des Departements, von seiner Seite aus alles notwendige unternommen worden sei, um die Beweismittel zu sichern. Er gab später jedoch zu, die Federal Rules of Civil Procedure nicht einmal gelesen zu haben und schon aus diesem Grund nicht sicherstellen konnte, dass die den Klägern obliegenden Pflichten auch eingehalten werden. Im Übrigen unternahmen auch die leitenden Angestellten keinerlei Anstrengungen, die entsprechenden Beweismittel zu sichern.
In Ermangelung jeglicher Bemühungen zur Beweismittelsicherung, gingen die einschlägigen Daten verloren. Davon ebenso betroffen waren alle elektronischen Beweismittel (E-Mails etc.). Insbesondere wurde ein Laptop, der einem der an der Schießerei beteiligten Deputies zu zuordnen war, manuell vollständig gelöscht und danach wiederhergestellt.
Der Kläger beantragte Sanktionen gegen die Beklagten zu erlassen.
Um den gesetzlichen Anforderungen an den Erlass von Sanktionen gegen die Beklagten zu genügen, legte das Gericht dar, dass für das Verhalten der Beklagten Vorsatz nachgewiesen werden müsse. Darüber hinaus stellte das Gericht klar, das es bei der Bestimmung der zu verhängenden Strafe vor allem darauf ankomme, ob die Beklagten vorsätzlich Beweismittel vernichtet hätten und damit nachhaltig das Verfahren erschwert bzw. unmöglich gemacht haben. Das Gericht erklärte dabei: “Nothing other than bad faith can be inferred from the facts of this case.”
Mit Blick auf den Anwalt der Beklagten stellte das Gericht fernen fest, dass es seine Verpflichtung gewesen wäre, die Sicherstellung der Beweismittel zu gewährleisten und identifizierte damit zumindest einen Beteiligten, der direkt für den Verlust der Beweise verantwortlich zeichnet.
Hinsichtlich der Verhängung von Sanktionen gegen die Beklagten widersprach das Gericht den Vorbringungen der Deputies, sie hätten die Beweismittel nicht gesichert, weil sie die Aufbewahrungsanweisungen nicht erhalten hätten. Das Gericht war der Auffassung, dass Lane als Anwalt aller Beklagten die Aufbewahrungsanweisungen erhalten hatte und damit die Beklagten indirekt über ihren eigenen Anwalt die Aufbewahrungsanweisungen doch erhalten haben. Somit stellte das Gericht fest, dass die Beklagten sich durch die Wahl ihres Anwalts dessen Verhalten zurechnen lassen müssen. Das Gericht befand weiter, dass die Beklagten: “… willfully contributed to the spoliation of relevant evidence.” Das Gericht sah seine Meinung untermauert durch die falsche Aussage eines Deputies während der Verhandlung hinsichtlich einer belastenden Instant Message. Aus diesen Gründen befand das Gericht Sanktionen gegen die Beklagten für gerechtfertigt.
Die Löschung des Laptops sanktionierte das Gericht, indem es die Jury anwies davon auszugehen, dass sich auf dem Laptop die Beweise befunden haben, die die Darstellung des Klägers hätten belegen können. Dies gelte sowohl für die Verteidigungsstrategie des Sheriff Departments als auch des betroffenen Deputies. Hinsichtlich der eklatanten Missachtung der Verpflichtung zur Beweismittelsicherung durch die Beklagten trotz der ausdrücklichen Aufforderung hierzu, erklärte das Gericht, dass die Jury davon auszugehen habe, dass die gelöschten E-Mails aus dem Zeitraum April 2006 bis April 2007 Informationen enthalten haben, die sich als belastend für die Beklagten erwiesen hätten.
Darüber hinaus bestimmte das Gericht, dass die Kosten des Verfahrens zu Lasten der Beklagten gehen. Das Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter, in dem es feststellte, dass für die Kosten und Gebühren des Verfahrens sowohl Anwalt David Lane als auch die Beklagten gesamtschuldnerisch aufkommen müssen. Das Gericht begründete diese Entscheidung wie folgt:
„Additionally, 28 U.S.C. § 1927 permits the Court to sanction “[a]ny attorney or other person admitted to conduct cases in any court of the United States . . . who so multiplies the proceedings in any case unreasonably or vexatiously.” As when the court sanctions parties pursuant to its inherent authority, a showing of “bad faith” is required to impose sanctions under § 1927. Schwartz v. Millon Air, Inc., 341 F.3d 1220, 1225 (11th Cir. 2003). “While an attorney’s conduct must be tantamount to bad faith, ‘for the purposes of § 1927, bad faith turns not on the attorney’s subjective intent, but on the attorney’s objective conduct.’” Hudson v. International Computer Negotiations, Inc., 499 F.3d 1252, 1262 (11th Cir. 2007)(citation omitted). The Court finds appropriate the imposition of fees and costs against Mr. Lane in light of his complete failure to fulfill his duty, both in his official capacity as General Counsel for the SCSO and as initial counsel for all Defendants in this case, to take affirmative steps to monitor compliance so that all relevant, discoverable information is identified, retained and produced. In re: Seroqual Products Liability Litigation, 244 F.R.D. 650, 663 (M.D. Fla. 2007)(citing Zubulake, 229 F.R.D. at 432). Therefore, the award of fees and costs will be imposed jointly and severally against each of the three Defendants and Mr. Lane, each in his official capacity.“
Die vollstädige Opinion erhalten Sie in unserem Downloadbereich.